Düsseldorf (ddp-nrw). Im Streit um den Termin der Kommunalwahl ziehen SPD und Grüne erneut vor den nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster. Nach der erfolgreichen Klage gegen die Zusammenlegung des kommunalen Urnengangs mit der Europawahl am 7. Juni wende man sich mit der weiteren Klage nun auch gegen den von Innenminister Ingo Wolf (FDP) neu festgesetzten Wahltermin am 30. August, sagte SPD-Landeschefin Hannelore Kraft. Die CDU-Landtagsfraktion kündigte an, am Extra-Wahltag im Spätsommer festzuhalten.

Der Termin kurz nach den Sommerferien sei nicht nachvollziehbar und würde voraussichtlich die Beteiligung an der Wahl schwächen, sagte Kraft. Zudem hätte Wolf den Termin für die Kommunalwahl nicht per Erlass, sondern per Gesetz festlegen müssen. Bereits am Montag hatten SPD und Grüne angekündigt, auch gegen den Wegfall der Stichwahlen bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte zu klagen.

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte der CDU/FDP-Regierung Mitte Februar die geplante Zusammenlegung der Kommunal- mit der Europawahl am 7. Juni verboten. SPD und Grüne hatten gegen die Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl geklagt, da die Amtszeit der bisherigen Bürgermeister erst im Oktober endet. Sie fordern eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September.

Innenminister Wolf legte jedoch den 30. August als neuen Kommunalwahltermin fest. Der kommunale Urnengang solle nicht im Bundestagswahlkampf untergehen, hieß es zur Begründung. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes kostet der zusätzliche Wahltermin rund 42 Millionen Euro. Die Regierung weist diese Schätzung als völlig übertrieben zurück.

Der Bund der Steuerzahler bekräftigte seine Kritik am 30. August als Wahltermin. «Ein gesonderter Termin sollte schon aus Kostengründen nicht in Frage kommen», sagte der Landesvorsitzende Georg Lampen. Der 27. September sei der ideale Termin.

CDU-Fraktionsgeschäftsführer Peter Biesenbach wies die Kritik am zusätzlichen Wahltag zurück. «Der 30. August als eigener Termin für die Kommunalwahl sei sorgfältig erwogen und mit Bedacht gewählt», sagte der CDU-Landtagsabgeordnete. Ausschlaggebend sei dafür die Eigenständigkeit kommunaler Politik gewesen. Auch die Festsetzung eines Wahltermins per Erlass sei völlig normal.

Die SPD setze ihre «Sonthofen»-Strategie fort, kritisierte Biesenbach. In den 1970ern Jahren war dem damaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß nach einer Rede in Sonthofen eine Obstruktionspolitik gegen die sozialliberale Bundesregierung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt (SPD) vorgeworfen worden.

Die ebenfalls klagenden Grünen warfen der Regierung vor, den erneuten Gang der Opposition nach Münster «provoziert» zu haben. «Die Landesregierung hat den neuen Wahltermin separat zwei Wochen nach Ende der Sommerferien gelegt und nimmt damit bewusst in Kauf, keine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen», teilten die Grünen-Landeschefs Daniela Schneckenburger und Arndt Klocke mit.

Damit werde die Legitimation der neu gewählten Mandatsträger bewusst geschwächt, so die Grünen. Die Verfassungsrichter hätten aber explizit darauf hingewiesen, dass es gerade auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und eine möglichst hohe Legitimation ankomme.

Bei der Klage gegen den neuen Wahltermin werden SPD und Grüne von dem Münsteraner Verfassungsrechtler Bodo Pieroth vertreten. Die Klage gegen den Wegfall der Stichwahl wird vom Staatsrechtler Martin Morlok aus Düsseldorf im Auftrag der Opposition verfolgt.

(Quellen: Kraft am Dienstagabend vor Journalisten; Lampen, Biesenbach und Schneckenburger/Klocke in Mitteilungen)

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