Senftenberg (ddp-lbg). Der wegen Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagte Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vor dem Amtsgericht Senftenberg zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler sah es als «zweifelsfrei erwiesen» an, dass sich der 50-Jährige zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische Schriften angesehen und zeitweilig auf seinem Computer gespeichert hat. Dürrschmidt will das Urteil nicht akzeptieren und strebt eine Berufung an. «Ich weiß, dass ich mich anders verhalten habe, und werde Berufung einlegen», sagte der Kommunalpolitiker auf ddp-Anfrage. Dürrschmidts Ehefrau verfolgte die Urteilsverkündung unter Tränen.
Das Urteil lag geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 19 600 Euro gefordert hatte. Dürrschmidt wurde in drei Fällen des Besitzes und in zwei Fällen des Beschaffens kinderpornografischer Schriften schuldig gesprochen. «Die Gesamtheit der Fakten lässt nur ein Ergebnis zu: Allein der Angeklagte kommt als Täter infrage», stellte die Richterin zum Ende ihrer rund einstündigen Urteilsverkündung fest.
Dürrschmidt und dessen Verteidiger hatten während der seit dem 17. Februar andauernden Verhandlung immer wieder erklärt, dass unbekannte Dritte oder andere Familienmitglieder die kinderpornografischen Inhalte angeschaut haben müssten. Dürrschmidt sei zu den fraglichen Tatzeiten jeweils auf Dienstreise oder bei seiner Familie in der Pfalz gewesen.
Dass sich Fremde über mehrere Jahre Zugang zu Dürrschmidts im Innenhof des Privathauses gelegenes Büro verschafft haben, schloss das Gericht aber aus. Auch die Familienmitglieder kommen aus Sicht von Richterin Anett Winkler nicht als Nutzer infrage. Dürrschmidts Ehefrau besitze keine Computer-Kenntnisse. Das hätten Zeugen bestätigt. Der ältere Stiefsohn sei bereits weggezogen gewesen, und der damals 16-jährige jüngere Stiefsohn habe nach menschlichem Ermessen nicht Rechnungen der Familie geschrieben. Spezialisten des Landeskriminalamtes hatten bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass zeitnah zum Zugriff auf Kinderporno-Seiten private Rechnungen und E-Mails des Angeklagten bearbeitet worden waren. Das sah das Gericht als einen entscheidenden Beweis für Dürrschmidts Schuld an. «Kein Beweisantrag hat die Abwesenheit des Angeklagten belegt», betonte die Richterin und kritisierte mehrfach die vorgebrachten Alibi-Versuche. Nachträglich eine Quittung für ein Abendessen ausstellen zu lassen, das nicht stattgefunden habe, sei «äußerst befremdlich». Staatsanwalt Thomas Schell hatte diesen Versuch der Entlastung in seinem Schlussplädoyer als «eindeutige Lüge» bezeichnet.
Das Argument der Verteidigung, dass es sich um zufällige Internet-Aufrufe gehandelt haben könne, wies die Richterin ebenfalls deutlich zurück: «Kinderpornografie läuft einem im Internet nicht zufällig über den Weg.» Zur Beschaffung seien langwierige und komplizierte Schritte nötig.
Dürrschmidt hat eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sein Anwalt Stefan Heinemann kündigte an, diese Möglichkeit wahrzunehmen. «Im rechtlichen Sinne kann man meinen Mandanten keinen Besitz nachweisen», sagte der Verteidiger. Es habe keine vorsätzliche und gezielte Beschaffung kinderpornografischer Schriften gegeben. Nur das sei strafbar. Zudem seien die Dateien auf dem Computer in keinem Ordner dauerhaft gespeichert worden.
Die Ermittler hatten auf einem Computer aus Dürrschmidts privatem Wohnbereich Spuren zu rund 50 Bild- und Videodateien mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt sowie weitere 120 verdächtige Bilddateien gefunden.
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