'Zu viele Spielräume zur Interpretation': Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung hat die Politik aufgefordert, beim Gesetz zur Patientenverfügung nachzubessern. In der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstagausgabe) kritisierte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch, das 2009 verabschiedete Gesetz gebe zu wenig Hilfe, wie in der Praxis vorzugehen sei.
Vergrößern 'Zu viele Spielräume zur Interpretation' | Bild: © ddp

Die Regelungen ließen zu viele Spielräume zur Interpretation zu. Brysch äußerte sich angesichts eines Grundsatzurteils zur Sterbehilfe, das der Bundesgerichtshof am Freitag fällen will. Dabei beschäftigten sich die Karlsruher Richter mit der Frage, wo die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verläuft.

Der Chef der Deutschen Hospizstiftung verlangte von der Politik eindeutigere Regelungen. Sonst werde der Patientenwille zum «Spielball falsch verstandenen Mitleids». Dies müsse auch der Bundesgerichtshof verhindern. «Falsch verstandenes Mitleid kann schnell tödlich sein», kritisierte Brysch. «Oft geht der sogenannte Gnadentod einher mit schlechter Pflege und mit Mitleid.»

Der Patientenschützer warnte vor einer Gesellschaft, die den Faktor Pflege nur noch als Last definiere. «Wir dürfen schlechte Pflege nicht als gottgegeben hinnehmen, sondern müssen würdige Arbeitsbedingungen schaffen.»

In dem Fall, mit dem sich der Bundesgerichtshof befasst, ist ein Anwalt angeklagt, der den Kindern einer Wachkomapatientin geraten hatte, den Schlauch zur Magensonde zu durchtrennen. «Dieser Rat hinterließ nur Verlierer», sagte Brysch. Die schwerkranke Patientin sei in eine Klinik transportiert worden, wo ihr eine neue Magensonde gelegt worden sei. Zwei Wochen später starb sie. Die Tochter fand sich vor Gericht wieder, wurde aber freigesprochen, weil sie dem Rat des Anwalts gefolgt sei und daher ohne Schuld gehandelt habe. «Der Sohn nahm sich einige Monate nach dem Tod der Mutter das Leben», erklärte Brysch. Als «Gewinner» könne sich einzig und allein der Anwalt betrachten, der nun offen davon spreche, vor dem Bundesgerichtshof sein Lebenswerk krönen zu wollen. «Der Anwalt hat mit seinem Rat kein Leid verkürzt oder beendet, sondern zusätzliches erzeugt», kritisierte Brysch.

ddp