Zentralverwahrer (central securities Depositary, CSD)
Gemäss § 1 DepotG Einrichtung für die Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, d. h. durch reine Buchungen, abzuwickeln. -Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapierverwahrstelle sicher gelagert werden oder sind dematerialisiert (d. h., sie existieren nur in elektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auch Abstimmungs-, Verrechnungs-und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen. Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle, Zwischenverwahrung. Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 36 f. (IOSCO-Empfehlungen).


















