Berlin (ddp-bln). Die rot-rote Koalition hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein geändertes Nichtraucherschutzgesetz geeinigt. Er solle in der nächsten Woche ins Abgeordnetenhaus eingebracht und am 1. Mai in Kraft treten, berichtet «Der Tagesspiegel». Ziel der Gesetzesnovellierung sei es, den Gesundheitsschutz mit wirtschaftlichen Interessen von Gaststättenbetreibern in Einklang zu bringen.
Wörtlich heißt es: «Der Landesgesetzgeber ist um einen schonenden Ausgleich zwischen den Belangen des Nichtraucherschutzes und den Interessen des Gaststättengewerbes bemüht und verzichtet auf die Verhängung eines absoluten Rauchverbotes in Gaststätten.» Kern des neuen Gesetzes sei eine Ausnahmeregelung für kleine Kneipen, die als Raucherlokal ausgewiesen werden könnten. Bedingung sei, dass sie nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügen und eine Fläche von maximal 75 Quadratmetern haben. Außerdem dürften dort keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht und Personen unter 18 Jahren nicht eingelassen werden.
Sogenannte Shisha-Lokale, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, sind nach Angaben des Blattes im Unterschied zu bisher dauerhaft vom Rauchverbot ausgenommen, wenn keine alkoholischen Getränke angeboten werden, Minderjährige keinen Zutritt haben und sie von außen sichtbar gekennzeichnet sind. Nicht mehr geraucht werden darf neben Theatern, Galerien und Opern auch in Spielbanken und Internet-Cafés.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) rechnet laut Zeitung damit, dass etwa 650 Berliner Kneipen von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen können. Die Novellierung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Nichtraucherschutzgesetze Berlins und Baden-Württembergs gekippt hatte.
(ddp)

























