Das Blatt schrieb, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe den Gesetzentwurf «über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren» den Landesjustizministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Danach solle der Verweis auf eine Überlastung der Gerichte und angespannte Personalsituation nicht vor der Verurteilung zu Wiedergutmachung und Schadenersatz durch ein «Entschädigungsgericht» schützen. Eine Personalaufstockung solle für Gerichte und Staatsanwaltschaften letztendlich günstiger werden als die ständige Verurteilung zu Entschädigungen.
Die Ministerin reagiere auf eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Bundesrepublik immer wieder wegen zu langer Dauer von Prozessen verurteilt habe, schrieb die Zeitung. In einem Fall habe der Kläger für ein erstes Urteil auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall 16 Jahre warten müssen. In solchen Fällen habe es bisher in Deutschland keinen speziellen Rechtsbehelf gegeben - außer Dienstaufsichtsbeschwerde und Verfassungsbeschwerde.
ddp/roy

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