München (dapd-bay). Zwar könnten Mitarbeiter meist mit dem Verständnis ihrer Vorgesetzten rechnen, wenn sie mal wegen Schnee und Eis zu spät kommen, sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt am Freitag in München.
'Grundsätzlich aber gilt, dass der Winter die vereinbarten Arbeitspflichten nicht einfriert.' Der Mitarbeiter müsse trotz widrigen Wetters zeitig am Arbeitsplatz sein. 'Wenn beispielsweise das Auto nicht anspringt, muss er gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.'
Brossardt betonte, jede vorhersehbare Verspätung reduziere die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch den Lohn. Eine entsprechende Lohnkürzung könne jedoch dadurch verhindert werden, dass die Arbeitsleistung nachgeholt werde, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
dapd


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