München (dapd).
Der Mann hatte die beiden Pommes frites Anfang der 1990er Jahre als Vorlage für ein goldenes Kreuz benutzt. Er ist der Meinung, es handelt sich nicht nur bei der Goldskulptur namens 'Pommes d' Or' um Kunst, sondern auch bei der Pommesvorlage.
Dieser Auffassung folgte das Gericht zwar nicht. Allerdings hätten die Pommes zweifelsohne einen wirtschaftlichen Wert. Eine Zeugin hatte in der Verhandlung ausgesagt, sie habe dem Künstler die Pommes abkaufen wollen.
dapd


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