Schufa Wirtschaft Eintrag Löschung

Schufa-Eintrag prüfen und Löschung beantragen

12.07.2017 - 08:55:40

Die Schufa versteht sich als Schutzgemeinschaft für Kreditinstitute. Sie sammelt Daten zum Zahlungsverhalten der Kunden.

Dazu gehören unter anderem die Eröffnung eines Girokontos, die Aufnahme von Krediten oder die Beantragung einer Kreditkarte. Auch Mobilfunkverträge und Versandhausbestellungen, die mit einer Ratenzahlung beglichen werden, können bei der Schufa vermerkt sein. Aus der Summe der Einträge und dem Zahlungsverhalten des Kunden errechnet die Schufa einen Score. Die genaue Berechnungsmethode ist geheim. Ein hoher Score steht für eine sehr gute Bonität und der Kunde wird bei Bankgeschäften günstige Konditionen bekommen. Eine Abwertung führt hingegen zu Problemen bei der Aufnahme von Krediten oder beim Abschluss von Mobilfunkverträgen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Schufa Score und die Einträge zu kennen. Bei Unstimmigkeiten kann eine Löschung beantragt werden.

Anfrage bei der Schufa zur Dateneinsicht stellen

Die Schufa ist verpflichtet, den Kunden Einsicht in seine persönlichen Daten zu gewähren. Dies kann online oder auf schriftlichem Wege beantragt werden. Der Online-Zugang erfolgt über www.meine-schufa.de. Dort findet sich auch die Kontaktadresse für die Anforderung einer schriftlichen Auskunft. Der Kunde muss sich mit seinem Personaldokument legitimieren. Dies erfolgt mit Hilfe von PostIdent. In einer Filiale der Deutschen Post wird das vorgelegte Personaldokument von einem Mitarbeiter geprüft. Er bestätigt, dass sich der Kunde ausgewiesen hat, und sendet die Dokumente über die erfolgreiche Legitimierung an die Schufa. Erst wenn die Legitimierung eingegangen ist, kann die Schufa-Auskunft versendet oder das Online-Konto eröffnet werden.
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Berlin-Schöneberg am Marienfelder Damm. Kunden, die in der Nähe wohnen, haben die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten persönlich vorzusprechen und eine Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu verlangen. Die Vorlage eines Personaldokuments ist auch auf diesem Wege notwendig.

Kosten für eine Schufa-Abfrage

Die Kosten für eine Schufa-Abfrage richten sich nach dem Produkt, das der Kunde wünscht. Die klassische Auskunft, die schriftlich angefordert werden kann, ist einmal jährlich kostenlos. Dies schreibt ein Gesetz aus dem Jahre 2010 vor. Benötigt der Kunde weitere schriftliche Auskünfte, muss er für jeden Brief 29,95 EUR zahlen.

Löschung von Schufa-Einträgen

Nicht jeder Eintrag in der Schufa ist gerechtfertigt, und so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Eintrag löschen zu lassen. Am einfachsten geht dies, wenn der Online-Zugang gebucht wurde. Der Widerspruch gegen Einträge ist mit einem Klick auf den Button, der sich neben jedem Eintrag befindet, möglich. Die Schufa prüft den Eintrag sodann manuell und setzt sich bei Bedarf mit dem Kunden und mit dem Gläubiger in Verbindung. Ein Löschung wird nur durchgeführt, wenn der Gläubiger keine Beweise für die Richtigkeit des Eintrags erbringen kann. Bei Unstimmigkeiten ist der Löschungsantrag oftmals erfolgreich. Gerade Inkassoinstitute und Rechtsanwälte, die sich auf den Kauf und die Eintreibung offener Forderungen spezialisiert haben, veranlassen Einträge, die einer gesetzlichen Grundlage entbehren. Dies kann die Schufa jedoch nicht wissen, denn die Einträge müssen nicht belegt werden.

Ein Widerspruch kann auch schriftlich formuliert werden. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation mit der Schufa auf dem Postweg. Die Beantragung der Löschung ist auch möglich, wenn die Forderung beglichen wurde. Dies muss der Kunde nachweisen. Abhängig von der Höhe der Forderung werden die betreffenden Einträge sofort gelöscht.

Automatische Löschung durch die Schufa

Einträge bleiben nicht lebenslang bestehen, sondern sie unterliegen einer Löschungsfrist. In der Regel beträgt diese drei Jahre, gerechnet vom Beginn des Jahres, der auf den Eintrag folgt. Die Forderungen werden somit maximal vier Jahre geführt. Abweichende Regelungen gibt es für titulierte Forderungen. Girokonten und Kreditkarten werden unmittelbar nach ihrer Kündigung aus der Schufa entfernt.