Berlin (dapd-bln). Der Sprecher des Bündnisses Berliner Wassertisch, Thomas Rudek, widersprach am Mittwoch ausdrücklich der Äußerung Körtings, wonach mit der kürzlichen Veröffentlichung der Vereinbarungen das zentrale Anliegen der Initiatoren 'überholt' sei.
Zentrales Anliegen sei die 'gesetzliche Verankerung einer vollständigen Offenlegung von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden', sagte Rudek. Für den Fall des Verstoßes sollten die Verträge unwirksam werden. Es sei 'bezeichnend', dass das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz keine negativen Rechtsfolgen für Verstöße vorsehe.
Körting hatte am Vortag angekündigt, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht die Annahme des Gesetzentwurfs der Initiative empfehlen werde. Er begründete dies unter anderem mit der Unwirksamkeitsklausel, die in vertragliche Bestimmungen eingreifen würde. Das wäre ein Verstoß gegen Artikel 14 der Verfassung.
Der Senat werde seine Stellungnahme Anfang Dezember abgeben, das Parlament voraussichtlich am 9. Dezember seinen Beschluss fassen, sagte Körting. Der Volksentscheid findet am 13. Februar 2011 statt.
Die privaten Anteilseigner RWE und Veolia hatten dem öffentlichen Druck vor wenigen Wochen nachgegeben, sodass die Verträge im Internet veröffentlicht werden konnten. 1999 erwarben beide Unternehmen 49,9 Prozent der Anteile. Zugleich waren ihnen Gewinngarantien zugesichert worden, die zur drastischen Erhöhung der Wasserpreise führten.
dapd


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