Berlin (ddp-bln). Wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung ist am Dienstag ein 41-jähriger Türke zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der angelernte Elektriker wurde schuldig gesprochen, im Februar dieses Jahres seine getrennt lebende Ehefrau, die in Begleitung eines Mannes in Kreuzberg unterwegs war, auf offener Straße niedergestochen zu haben. Zuvor hatte er dem vermeintlichen Rivalen Reizgas ins Gesicht gesprüht und diesen ebenfalls mit dem Messer verletzt.
Die Ehefrau erlitt einen lebensgefährlichen Bauchstich und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Im Prozess berief sich der Angeklagte auf Gedächtnislücken aufgrund von Alkoholkonsum. Er behauptete zwar, sich an die Messerstiche nicht zu erinnern, räumte aber ein, eifersüchtig gewesen zu sein, als er das Paar «Arm in Arm» nachts auf der Straße gesehen habe.
Das Gericht war überzeugt, dass der 41-Jährige für die Verletzungen des Paares verantwortlich ist. Dem Urteil zufolge handelte er im Affekt und war vermindert schuldfähig. Entgegen der Anklage, die auf versuchten Totschlag lautete, ging das Gericht von einem freiwilligen Rücktritt vom Tötungsversuch aus. Demnach hätte der 41-Jährige noch einmal zustechen können, flüchtete jedoch. Er wurde deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft.
ddp/beb/jgu

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