WDR muss Auskunft über Aufträge geben: Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muss einem Bonner Journalisten Auskunft über vergebene Aufträge geben. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden.
Vergrößern WDR muss Auskunft über Aufträge geben | Bild: © dapd

Münster/Bonn (dapd). Der öffentlich-rechtliche Sender hatte demnach eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kläger aus Sorge vor Wettbewerbsnachteilen und zur Wahrung seiner Rundfunkfreiheit grundsätzlich abgelehnt.

Der WDR sei zwar nach dem nordrhein-westfälischen Pressegesetz gegenüber der Presse nicht auskunftspflichtig, urteilte das Gericht. Gleichwohl habe der Sender nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem WDR-Gesetz Zugang zu Informationen zu gewähren, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen. Revision wurde nicht zugelassen.

Anfrage von 2006

Der freie Journalist Marvin Oppong aus Bonn wollte wissen, ob der Sender Aufträge an Unternehmen oder Privatpersonen vergab, die den WDR-Rundfunkräten nahestehen.

'Nun ist juristisch klargestellt, dass das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz auch für Journalisten gilt', sagte Oppong. 2006 hatte er die erste Anfrage an den WDR gestellt. Weil der WDR 'gemauert' habe, sei er im März 2008 vor das Verwaltungsgericht gezogen. 'Ich bin nun gespannt auf die Antworten des Westdeutschen Rundfunks', sagte Oppong weiter.

Der WDR teilte in einer ersten Reaktion mit, man sei 'nur in engen Grenzen zur Auskunft verpflichtet'. Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz dürften aber weder die Rundfunkfreiheit noch die Wettbewerbsfähigkeit des WDR tangieren.

(AZ: 5 A 166/10)

dapd