Wasserverbraucher können nicht mit schnellen Preissenkungen rechnen: Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) durch das Bundeskartellamt sorgt in der Hauptstadt weiter für Diskussionen. Während der Senat endlich wieder einen stärkeren Einfluss auf die BWB geltend machen will, zweifelte das Unternehmen am Dienstag die Zuständigkeit der deutschen Wettbewerbshüter an.
Vergrößern Wasserverbraucher können nicht mit schnellen Preissenkungen rechnen | Bild: © dapd

Berlin (dapd-bln). 'Unsere Preisgestaltung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden, weshalb unsere Trinkwasserpreise in ihrem Wesen Gebühren sind', sagte der BWB-Vorstandsvorsitzende Jörg Simon. Und bei Gebühren sei nicht das Bundeskartellamt zuständig, sondern das Land.

Am Montag hatte das Kartellamt das Unternehmen wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise gerügt. 'In den letzten zwölf Jahren hat die Berliner Preisprüfungsbehörde unsere Tarife kontrolliert und nie etwas daran auszusetzen gehabt', sagte Simon dazu. In mehr als 30 gerichtlichen Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht sei die Korrektheit der Berliner Tarifkalkulationen überprüft worden.

Die deutschen Kartellbehörden versuchen seit geraumer Zeit, gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen, stoßen aber immer wieder auf Probleme. So können die Wettbewerbshüter bislang nur eingreifen, wenn die Wasserversorgung privatrechtlich, aber nicht wenn sie öffentlich-rechtlich organisiert ist.

Hier setzen auch die BWB an, deren Anteile zur Hälfte dem Land Berlin und zu je einem Viertel Veolia Wasser und RWE gehören. Nach Ansicht des Unternehmens legt die 'aktuelle Rechtsprechung den Schluss nahe, dass das Bundeskartellrecht im Falle der Berliner Wasserbetriebe keine Anwendung finden könne'. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe im Dezember 2010 in einem ähnlichen Fall eines öffentlich-rechtlichen Wasserversorgers aus Brandenburg die Zuständigkeit des Bundeskartellamts zurückgewiesen.

Beim Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte das für Kopfschütteln gesorgt: 'Für den Verbraucher ist es völlig unerheblich, ob er Wasserpreise oder Wassergebühren zahlt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die geteilte Aufsicht zu beenden'.

Ein erstes Signal dazu kam vom SPD-Landesvorsitzenden und Stadtentwicklungssenator Michael Müller. Der Senat müsse die angestrebte Rückführung von BWB-Anteilen in die öffentliche Hand wieder entschieden vorantreiben. 'Berlin muss den Einfluss auf das Wasser zurückbekommen, damit in Zukunft Wasser in Berlin effizient und mit hoher Preisstabilität angeboten werden kann', sagte Müller.

Nach Ansicht von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) werden die Rückkauf-Verhandlungen nicht einfach. 'Die Bewertungsfaktoren sind durch die jüngsten Entwicklungen völlig durcheinandergewirbelt worden.' Deshalb könne er auch nicht prophezeien, wie schnell die anvisierten Verhandlungen geführt werden könnten.

Die BWB fordern unterdessen eine schnelle Klärung. Bereits im März hatten sie eine Feststellungsklage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. 'Wann die Entscheidung fällt, ist noch nicht absehbar', sagte Simon. Fest steht aber, dass durch die Gerichtsverfahren die vom Kartellamt geforderten Preissenkungen für die Verbraucher in weite Ferne rücken werden. Dabei sollten die Wasserpreise in Berlin nach dem Willen der Wettbewerbsbehörde bereits in den kommenden drei Jahren um durchschnittlich rund 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 sinken.

dapd