STEUERN- Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern entfallen. Dadurch wird der Steuerabzug erheblich vereinfacht. Die bisherige Unterscheidung füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen «Anlage Kind» in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Der Erklärungsaufwand wurde reduziert. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs.- Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Da aber ohnehin nur ein Prozent der volljährigen Kinder diese Grenze überschreitet, fällt die komplizierte Überprüfung komplett weg - die auch immer wieder Ursache von Einsprüchen und Klagen war.- Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.- Kleine und mittlere Firmen profitieren dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung. Unternehmen mit bis zu 500 000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Die während der Finanzkrise eingeführte und ursprünglich bis Ende 2011 befristete Sonderregel («Ist-Besteuerung») gilt unbegrenzt.PFÄNDUNGSSCHUTZ- Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar nicht mehr auf dem normalen Girokonto. Dafür muss bei der Bank allerdings die Umwandlung in ein «Pfändungsschutzkonto» beantragt werden - dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher. Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung lief. Doch diese Sonderregelung endet am 31. Dezember 2011.ARBEITSMARKT- Die Förderung von Arbeitslosen wird gestrafft: So gibt es künftig höhere Hürden zum abgespeckten Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die die Beschäftigung während der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisierten, fallen mit dem Jahreswechsel weg.- Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein nach Ost und West differenzierter Mindestlohn: Er liegt im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestes 11,00 Euro bezahlt werden. Auch bei den Gebäudereinigern tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft: In den alten Bundesländern sind es 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro.- Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen. Firmen, bei denen die Quote zu mindestens 3 Prozent erfüllt ist, zahlen 115 Euro (plus 10 Euro) monatlich. Zwischen 2 und 3 Prozent liegt der Betrag bei 200 Euro (plus 20 Euro) und unter 2 Prozent bei 290 Euro (plus 30 Euro).- Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, wenn sie einen Hochschulabschluss haben oder für eine Berufsausbildung ins Land kommen. Auch Erntehelfer aus diesen beiden Ländern dürfen jobben, wenn sie zu den in Deutschland geltenden Bedingungen eingestellt werden.- Mit dem zweiten Schritt der Jobcenter-Reform erhöht sich die Zahl der Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie - also ohne die Arbeitsagenturen - übernehmen. Deren Zahl steigt von bislang 67 um 41 auf 108 Landkreise und kreisfreie Städte.
ENERGIE- Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumte die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 1. April ein. Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats.- Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent steigen. Das sieht die ab Januar geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Um die Kosten des Ausbaus im Griff zu halten wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.- Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung dann Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Dies soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und zu erkennen, wo es Einsparmöglichkeiten gibt. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden (www.schlichtungsstelle-energie.de).- Netzausbau: Die Betreiber müssen zum 1. April erstmals einen nationalen Netzentwicklungsplan vorlegen - damit soll klar werden, wo welche neuen Stromtrassen für die Energiewende notwendig sind.- Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird im Laufe des neuen Jahres auch die 40 Watt-Birne aus den Geschäften verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen dürfen aber noch verkauft werden. Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der Energie in Licht um, bei Sparlampen wird viel weniger Energie verschwendet.VERKEHR- Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen wird zum 1. Januar gesenkt. Weil die Airlines dann in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden. Für kurze Strecken ist angedacht, dass statt 8 Euro ein Niveau von 7,50 Euro fällig wird. Der genaue Betrag wird aber erst bis Jahresende veröffentlicht.ERNÄHRUNG- Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. «Glutenfrei» dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift «mit sehr niedrigem Glutengehalt». Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.TIERSCHUTZ- Das in Deutschland schon bestehende Verbot von Legebatterien für Hennen gilt zum 1. Januar in der ganzen EU. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) pocht darauf, dass es bei der Vermarktung keine Ausnahmen geben darf.INTERNET- Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht. Das noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossene und bereits ausgesetzte Sperrgesetz wird im Januar endgültig aufgehoben - zu welchem Datum genau, ist noch unklar, da das entsprechende Gesetz zwar von Bundestag und Bundesrat beschlossen ist, aber noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden muss.


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