Wahlfälschung vor Gericht: Gegen einen CDU-Stadtrat des Bruchsaler Gemeinderats wird wegen Wahlfälschung vor dem Amtsgericht Bruchsal verhandelt. Das Landgericht Karlsruhe verwies in seiner Entscheidung vom Freitag die Strafsache an das Amtsgericht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
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Die Kammer verneinte die besondere Bedeutung des Falles in Hinblick auf das Ausmaß der Wahlfälschung und deren Auswirkung. Das Landgericht sei somit nicht zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Bruchsal hatte Ende 2009 vor dem Landgericht Anklage gegen den CDU-Stadtrat Uwe Scherbel erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in zwei Fällen das sogenannte passive Wahlrecht verletzt zu haben. Demnach hatte er sich bei den Gemeinderatswahlen 2004 für die FDP und 2009 für die CDU aufgestellt, ohne jedoch wählbar zu sein. Er hatte zu den jeweiligen Wahlen seinen Hauptwohnsitz nicht, wie vorgeschrieben, seit drei Monaten in Bruchsal. Scherbel hat sein Mandat nach Angaben eines Sprechers der Bruchsaler Stadtverwaltung noch inne. Wie im Fall seiner Verurteilung sein Mandat nachbesetzt werden soll, wollte die Stadtverwaltung am Mittag mitteilen.

Der Beschluss des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Beschwerde einreichen. Sollte dies nicht geschehen, legt das Amtsgericht noch einen Verhandlungstermin fest.

Bruchsal (ddp-bwb)