Vor Volksentscheid: Doch noch unveröffentlichte Verträge zu Wasserbetrieben: Zwei Tage vor dem Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gibt es Hinweise auf neue bisher unveröffentlichte Kontrakte, die offenbar im Zusammenhang mit dem Geschäft stehen. Ein interner Bericht, der der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, listet fünf Verträge aus dem Privatisierungsjahr 1999 auf, die bis heute nicht einsehbar sind.
Vergrößern Vor Volksentscheid: Doch noch unveröffentlichte Verträge zu Wasserbetrieben | Bild: © dapd

Berlin (dapd-bln). Das Anliegen der Initiative 'Berliner Wassertisch' für mehr Transparenz erhält damit neue Relevanz.

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Jahresabschluss der Berlinwasser Holding AG aus dem Jahr 1999 listet unter dem Kapitel 'Wichtige Verträge des Geschäftsjahres' - neben dem vom Senat veröffentlichten Konsortialvertrag - unter anderem einen 'Nachgründungsvertrag' aus 1999 auf. Darin werden etwa Kapitalerhöhungen und sogenannte Gewinnbezugsrechte geregelt. Ein 'Entnahmevertrag' legte 'Dividendenbezugsrechte' fest, die dem Land Berlin zustünden.

'Wir wollen auch diese Verträge einsehen', sagte Michel Tschuschke von der Initiative 'Berliner Wassertisch', die den Volksentscheid auf den Weg gebracht hat, am Freitag der dapd. 'Schließlich haben wir Hinweise auf diverse Unstimmigkeiten bei der Teilprivatisierung. Wir hoffen, in den bisher noch geheimen Verträgen neue Erkenntnisse dazu zu gewinnen.'

Der Senat wies die Vorwürfe der Initiative 'Berliner Wassertisch' am Freitagabend zurück und verwies auf den Text des Volksentscheides. Tatsächlich wird darin nur die Offenlegung von Verträgen gefordert, die 'zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind'.

'Alle Verträge, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind, sind am 10. November 2010 offen gelegt worden', sagte eine Sprecherin der Finanzverwaltung. Die jetzt genannten Verträge seien dagegen rein konzerninterne Unterlagen.

Carl Waßmuth, Mitinitiator des Volksentscheids, hält die Argumentation des Senats für nicht stichhaltig. Das Land habe als Hauptanteilseigner auch nach der Teilprivatisierung die politische Verantwortung für die Geschäfte der Berliner Wasserbetriebe gehabt. 'Dem Senat muss also klar gewesen sein, dass auch die jetzt bekannt gewordenen Verträge voll unter die Veröffentlichungspflicht fallen. Die Existenz dieser Verträge zu verheimlichen, ist der politische Skandal und genau der Grund, warum wir den Volksentscheid angestrebt haben', sagte Waßmuth.

dapd