München (ddp-bay). Der zum wiederholten Mal wegen Volksverhetzung angeklagte ehemalige NPD-Anwalt und Rechtsextremist Horst Mahler hat am Dienstag (10. Februar) das letzte Wort vor dem Münchner Landgericht. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag ist nicht klar, ob am selben Tag bereits ein Urteil gegen Mahler gesprochen werden kann.

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft. Mahlers Verteidigung hat dagegen keine Strafmaßforderung bekanntgegeben. Sie will das Verfahren dem Verfassungsgericht vorlegen, um prüfen zu lassen, ob der Volksverhetzungsparagraf des Strafgesetzbuchs, auf den sich die Anklage stützt, verfassungsgemäß ist.

Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf «Vorlesungen über den Holocaust». In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet.

Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die «folgenreichste Lüge der Weltgeschichte» bezeichnet.

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass der Jurist seinen letzten Auftritt vor Gericht in der aktuellen Verhandlung ausweiten und als Redeplattform nutzen will. Bereits am ersten Verhandlungstag im Januar war es zu Zwischenfällen gekommen. Der Vorsitzende Richter musste Mahler wiederholt zur Ordnung rufen, als dieser den Holocaust vor Gericht erneut als «Lüge» bezeichnete. Schließlich wurden dem Angeklagten weitere mündliche Einlassungen untersagt.

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