Demnach mussten bei der diesjährigen Kontrolle drei Viertel aller Proben beanstandet werden, weil die zulässige Höchstmenge von Rückständen überschritten wurde. Drei der 21 Proben aus dem Einzelhandel wurden wegen massiver Überschreitungen sogar als riskant eingestuft. Die untersuchten Trauben stammten überwiegend aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Ursache für die Überschreitungen ist nach Angaben des Ministeriums vor allem das Fungizid Folpet, das beim Anbau von Keltertrauben angewendet werden darf. Solche Weintrauben werden zunehmend auch für den Direktverzehr angeboten. In Keltertrauben ist die erlaubte Höchstmenge von Folpet aber im Vergleich zu Tafeltrauben um ein Vielfaches höher, da die Rückstände im Laufe der Weinherstellung fast vollständig verschwinden. Bei einem Verkauf für den Verzehr müssen solche Trauben aber die Grenzwerte für Tafeltrauben erfüllen.
Im Ministerium wird vermutet, dass vielen Weinbauern die Problematik mit den unterschiedlichen Grenzwerten noch nicht bewusst sei. Es kündigte an, die Beratung der Erzeuger im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bei Trauben zu intensivieren.
Stuttgart (ddp-bwb)


























