Verwaltungsgerichtshof - Gericht erklärt Eilverfahren um Edeka-Fleischwerk für erledigt: Das Werk kann nun gebaut werden Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das von Naturschützern angestrengte Eilverfahren gegen die geplante Edeka-Fleischfabrik in Rheinstetten für beendet erklärt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts heißt es, durch die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Hauptgenehmigung für das Fleischwerk im September habe sich der Rechtsstreit erledigt.
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In dem Verfahren ging es um einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der das Ziel verfolgte, den Baubeginn zu verhindern. Der BUND erklärte, er sehe nun keine Chance mehr, das Projekt noch zu stoppen.

Edeka baut in Rheinstetten ein Fleischwerk, das rund 1250 Supermärkte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und im Saarland versorgen soll. Geplant ist ein Gebäude mit einer Länge von fast 350 Metern. Es wäre eine der größten Fleischfabriken in Deutschland. Die Kosten werden auf 80 Millionen Euro geschätzt. Der erste Spatenstich erfolgte Ende September.

Der BUND wollte mit dem Eilantrag verhindern, dass die Bauarbeiten schon vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beginnen. Dies hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Juli für bestimmte Bauarbeiten erlaubt. Die Naturschützer befürchteten, dass dabei nicht wieder gut zu machende Schäden in der Natur entstehen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, der BUND habe keine Klagebefugnis, weil er nicht in eigenen Rechten verletzt werde. Dagegen legte der BUND Beschwerde beim VGH ein.

Der VGH ließ offen, ob der Eilantrag zulässig war. Der Behördenbeschluss, erste Bauarbeiten schon vorab zuzulassen, sei aber mit der endgültigen Genehmigung für die Fabrik gegenstandslos geworden. Aber auch in der Sache hätte der Antrag aus Sicht der VGH-Richter keinen Erfolg gehabt. Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechtes seien nicht verletzt worden. Mögliche Beeinträchtigungen seien durch vertraglich vereinbarte Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen worden.

Die Rechtsreferentin des BUND-Landesverbandes in Stuttgart, Sylvia Pilarsky-Grosch, sagte auf ddp-Anfrage, der BUND sehe damit keine Chance mehr, den Bau und Betrieb der Fleischfabrik zu verhindern. Dies wäre nur im Eilverfahren gegangen. Gegen die Hauptgenehmigung werde keine Klage eingereicht.

(ddp/Foto: IG Rheinstetten)