Vergleich im Middelhoff-Prozess vorgeschlagen: HAMM (dpa-AFX) - Im Schadenersatzprozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Danach soll Middelhoff 6000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zudem soll der Manager sein Bedauern zum Ausdruck bringen für Nachteile, die Arcandor-Aktionären im Herbst 2008 durch Aussagen der Firma zur Konzerntochter Thomas Cook entstanden sind. Im Gegenzug seien die Schadenersatzansprüche des klagenden Kleinaktionärs abgefunden. Zudem werde der Kläger künftig Middelhoff nicht mehr vorwerfen, von ihm vorsätzlich geschädigt worden zu sein. Die Parteien wollten sich am Nachmittag äußern, ob sie zustimmen.
Vergrößern Vergleich im Middelhoff-Prozess vorgeschlagen | Bild: © Claudiad

Middelhoff wehrt sich vor dem Oberlandesgericht gegen eine Verurteilung zu 2575 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Essen hatte einem Kleinaktionär diese Summe in erster Instanz zugesprochen. Dagegen hat Middelhoff Berufung eingelegt. Geklagt hatte der Chefredakteur der "Welt"-Zeitungsgruppe, Jan-Eric Peters. Er hatte bei privaten Geschäften mit Arcandor-Aktien rund 50 000 Euro verloren. Das Landgericht Essen hatte entschieden, dass sich Middelhoff die "offensichtlich falschen Erklärungen" eines Arcandor-Sprechers zurechnen lassen müsse. Peters hatte aufgrund dieser Äußerungen Arcandor-Aktien gekauft und damit Verlust gemacht.