Bisher werden die von Schlichtern begleiteten Gespräche zwischen Täter und Opfer meistens bei leichten und mittleren Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung eingesetzt. Es gebe jedoch in der Praxis auch schon mehrere Fälle von schweren Straftaten, bei denen ein solcher Dialog stattfinde, sagte Klaus Puderbach, Leitender Oberstaatsanwalt von Mainz und Vorsitzender des Vereins «Tatausgleich und Konsens».
Bei dem Schlichtungsverfahren gehe es darum, dass ein Beschuldigter Verantwortung für seine Tat übernimmt und eine direkte Kommunikation mit dem Opfer stattfindet, sagte Vereinssprecher Gerd Delattre. Bei leichten Straftaten werde das Verfahren nach einem Vermittlungsgespräch oft gegen ein Wiedergutmachungsangebot wie Schmerzensgeld eingestellt. Nach schwereren Straftaten kommt es trotzdem zum Prozess, doch die Bemühungen des Täters können sich strafmildernd auswirken.
Einzig für Vergewaltigung sieht der Hilfeverein besondere Voraussetzungen gegeben. «Wir würden nie auf die Idee kommen, einem Vergewaltigungsopfer einen Täter-Opfer-Ausgleich vorzuschlagen», erläuterte Puderbach. Nur wenn das Opfer von sich aus das Gespräch suche, werde man tätig. Doch auch dann müsse es nicht zwangsläufig zu einem direkten Gespräch mit dem Vergewaltiger kommen, sondern auch zu einer indirekten Vermittlung über den Schlichter.
Mainz (ddp-rps)


























