Potsdam (dapd-lbg). Die zwei Frauen und zwei Männer im Alter von 25 bis 31 Jahren müssen sich in einem Bußgeldverfahren wegen Eingriffs in den Schienenverkehr verantworten, nachdem sie im November 2008 gegen einen Castor-Transport von Frankreich in das Atommüll-Endlager Gorleben protestiert hatten. Gleich zum Auftakt wurde das Verfahren am Montag ausgesetzt.
Die Beschuldigten waren an einer Bahnstrecke bei Dannenberg in Niedersachsen auf eine Brücke geklettert, um an dem Geländer Protestplakate gegen einen Castor-Transport nach Gorleben zu befestigen. Die Polizei sperrte die Bahnstrecke und beendete nach mehreren Stunden die Aktion. In einem eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängte die zuständige Bundespolizei 'wegen betriebsstörender Handlungen' ein Bußgeld von jeweils 500 Euro.
Zum Beginn der Verhandlung kritisierten die Atomkraftgegner, dass ihnen zum Teil nur unzureichend Akteneinsicht gewährt worden sei und ihnen Videoaufnahmen, die für die Beweisaufnahme verwendet werden sollten, nicht zur Verfügung stünden. Die zuständige Richterin gab dem Antrag der vier Castor-Aktivisten auf umfassende Akteneinsicht statt und setzte das Verfahren zunächst aus. Ein neuer Termin stand zunächst nicht fest.
Zudem beantragten die Beschuldigten für die nächste Verhandlung einen größeren Gerichtssaal, nachdem es am ersten Verhandlungstag Platz für lediglich 20 Zuhörer gab und eine Vielzahl interessierter Umwelt-Aktivisten auf dem Gerichtsflur bleiben mussten. Mit lautem Protestgesang bekundeten sie ihren Unmut.
Die Anti-Atomkraft-Aktivisten fordern die Einstellung des Verfahrens. Dabei berufen sie sich laut Robin-Wood-Referent Dirk Seifert auf Verfahren zu vergleichbaren Fällen, die eingestellt wurden. 'Uns geht es dabei auch darum, dass Handlungsräume für gewaltfreien Widerstand anerkannt werden', sagte Seifert der Nachrichtenagentur dapd. Seiner Einschätzung nach hat es in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen Castor-Transporte, 'Hunderte, wenn nicht sogar mehr als tausend Gerichtsverfahren gegeben'.
Potsdams Gerichte werden künftig voraussichtlich häufiger Schauplatz für Verfahren gegen Castor-Gegner sein. Die Bundespolizei als zuständige Bußgeldbehörde bei Eingriffen in den Schienenverkehr hat ihren Direktionssitz und Gerichtsstand seit 2008 in der brandenburgischen Landeshauptstadt.
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