Koblenz (dapd-rps). So entstünde das Gefühl des Eingesperrtseins, hieß es.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht und wies die Klage ab: Die Mauer verlaufe mindestens sieben Meter vom Anwesen entfernt und habe zudem neun eingebaute Tore, begründeten die Richter.
(Aktenzeichen: 1K748/11.KO, Urtreil vom 24. Januar 2012)
dapd


Forum
Facebook
Twitter





















