02.01.12 | 13:17 Uhr | 2 mal gelesenRund zwei Monate nach dem Prozess wegen eines tödlichen Schießunfalls in einem Bundeswehrlager in Afghanistan ist das Urteil gegen den Schützen rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Gera habe ihre Revision zurückgezogen, teilte das Landgericht Gera am Montag mit. Der Angeklagte war unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der inzwischen 22-jährige ehemalige Soldat aus Jena hatte im Dezember 2010 in einem Bundeswehrlager mit seiner Pistole auf einen Kameraden gezielt. Dabei löste sich ein Schuss und tötete den Mann aus Bayern.