Düsseldorf (dapd). Die Live-Aktion sei nach Argumentation der Richter durch die Fotoserie vervielfältigt worden. Das Landgericht Düsseldorf hatte zuvor ähnlich geurteilt.
Das Museum Schloss Moyland hatte die Schwarz-Weiß-Aufnahmen 2009 in einer Ausstellung gezeigt, die Beuys bei der Herstellung einer Fettecke während einer ZDF-Sendung porträtieren. Die Witwe von Beuys hatte darin das Urheberrecht verletzt gesehen und erfolgreich auf Unterlassung geklagt.
dapd


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