Urteil: Beuys-Fotos dürfen weiter nicht gezeigt werden: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat das Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Joseph Beuys (1921-1986) bestätigt. Für die Ausstellung der Bilder, die Beuys bei einer Kunstaktion im ZDF zeigen, sei die Genehmigung der Witwe notwendig gewesen, entschied das Gericht im Berufungsverfahren am Freitag.
Vergrößern Urteil: Beuys-Fotos dürfen weiter nicht gezeigt werden | Bild: © dapd

Düsseldorf (dapd). Die Live-Aktion sei nach Argumentation der Richter durch die Fotoserie vervielfältigt worden. Das Landgericht Düsseldorf hatte zuvor ähnlich geurteilt.

Das Museum Schloss Moyland hatte die Schwarz-Weiß-Aufnahmen 2009 in einer Ausstellung gezeigt, die Beuys bei der Herstellung einer Fettecke während einer ZDF-Sendung porträtieren. Die Witwe von Beuys hatte darin das Urheberrecht verletzt gesehen und erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

dapd