Uniklinik - Psychiater muss Teppichhändler Schadenersatz zahlen: Der Leiter der Psychiatrischen Uniklinik München, Hans-Jürgen M., muss dem bekannten ehemaligen Teppichhändler Eberhart Herrmann Schadenersatz zahlen. Anlass ist ein psychiatrisches Attest aus dem Jahr 1994, mit dem M. den Ruf des Klägers Ruf ruiniert hat.
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Das Oberlandesgericht München sprach am Donnerstag in einem Berufungsprozess zu dem seit zehn Jahren dauernden Rechtsstreit ein abschließendes Urteil.

Der Mediziner muss dem Teppichhändler «allen materiellen Schaden» ersetzen, der diesem durch das Attest und die Weitergabe «entstanden ist und noch entstehen wird», entschied das Gericht in seinem schriftlich verkündeten Berufungsurteil, das der Nachrichtenagentur ddp vorliegt. Möller hatte das Attest, in dem er Herrmann als manisch und gefährlich einstufte, direkt und ohne Absprache mit seinem Patienten an dessen Ehefrau weitergeleitet.

M. muss Herrmann zudem 15 000 Euro Schmerzensgeld plus vier Prozent Zinsen seit 1998 zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht nicht zugelassen.

München (ddp-bay)