Mainz (dapd-rps). Zudem bestätigte er weitere Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen den Pädagogen aus dem Kreis Neuwied.
Hintergrund der neuen Ermittlungen gegen den Lehrer sei der Freispruch durch das Oberlandesgericht Koblenz im vergangenen Jahr, sagte Hartloff. Die Richter hatten den Lehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen, da er nicht der Klassen-, sondern nur der Vertretungslehrer der 14-Jährigen gewesen sei. So habe kein Obhutsverhältnis und damit keine Straftat bestanden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, weil der Mann sich auch der älteren Schwester der 14-Jährigen genähert haben soll. Dieses Verfahren ist Hartloff zufolge damals zunächst eingestellt worden, weil mit einer Verurteilung im Falle der 14-Jährigen gerechnet wurde.
Hartloff betonte zudem, dass die Änderung des Strafrechtes für solche Fälle Bundesangelegenheit sei und das zuständige Justizministerium in Berlin keinen Bedarf für ein neues Gesetz sehe. Auch seien strengere Vorschriften im Schulrecht nicht für Strafsachen bindend.
dapd


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