Umstrittene Gentechnikberichte von der Meinungsfreiheit gedeckt: Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat im Berufungsverfahren um umstrittene Äußerungen über Gentechnikfirmen im Internet einem Anti-Gentechnik-Aktivisten Recht gegeben. Bisherige Urteile des Landgerichts Saarbrücken, mit denen Jörg Bergstedt aus Reiskirchen (Landkreis Gießen) zur Unterlassung von Aussagen in der Broschüre «Organisierte Unverantwortlichkeit» verurteilt worden war, wurden aufgehoben.
Vergrößern Umstrittene Gentechnikberichte von der Meinungsfreiheit gedeckt | Bild: © ddp

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am Mittwoch im Berufungsverfahren um umstrittene Äußerungen über Gentechnikfirmen im Internet einem Anti-Gentechnik-Aktivisten Recht gegeben. Bisherige Urteile des Landgerichts Saarbrücken, mit denen der 46-jährige Jörg Bergstedt aus Reiskirchen (Landkreis Gießen) zur Unterlassung von Aussagen in der Broschüre «Organisierte Unverantwortlichkeit» verurteilt worden war, wurden aufgehoben. Das Gericht unter Vorsitz des OLG-Präsidenten Roland Rixecker wies damit die Klage von leitenden Mitgliedern zweier Biotech-Firmen ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

In dem Rechtsstreit gehe es nicht um die Verletzung der Menschenwürde von zwei Personen, sondern um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und die Freiheit der Meinungsäußerung, sagte Rixecker. Wenn ein Bürger kritisch auf Sachverhalte eingehe, dann müssten unternehmerisch tätige Personen die Kritik aushalten. Überspitzte, scharfe und polemische Formulierungen seien dabei hinzunehmen. Eine daraus abgeleitete «Schmähkritik», wie von dem Landgericht angenommen, hielt der Senat für «abwegig».

Bergstedt war im August 2009 von der Zivilkammer des Landgerichts zur Unterlassung von Aussagen wie beispielsweise, die Kläger würden «Steuergelder für Propaganda verschieben» und einer «Seilschaft für Fördermittelveruntreuung» angehören, verurteilt worden. Bei Nichtbefolgen wurden ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft angedroht. Die Unterlassungsverfügung war im Oktober 2009 bestätigt worden. Im Mai 2010 hatte die 9. Zivilkammer des Landgerichts diese Urteile im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten.

Kläger waren die Geschäftsführerin der Firmen «biovativ» (Groß Lüsewitz, Mecklenburg-Vorpommern) und «BioTechFarm» (Üplingen, Sachsen-Anhalt), Kerstin Schmidt, sowie der sachsen-anhaltinische FDP-Landtagsabgeordnete Uwe Schrader, der zugleich Vorstandsvorsitzender de Firma «InnoPlanta» in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) ist. Beide fühlten sich in ihrem öffentlichen Ansehen beschädigt und verächtlich gemacht.

Richter Rixecker erklärte, die Kläger seien keine «Privatleute in einem Nachbarschaftsstreit», sondern nähmen auch öffentliche Mittel in Anspruch. Bei den kritischen Passagen handele es sich zudem nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Wertungen, und die seien nach der Rechtsprechung erlaubt.

«Ich freue mich, dass ich nun weiter sagen kann, was sich weiß und recherchiert habe», sagte Bergstedt nach der Urteilsverkündung. Die Entscheidung sei nicht nur für ihn, sondern für alle Journalisten wichtig. Die OLG-Entscheidung bestätige ihn in seinem Verdacht, dass es bei dem ersten Urteil «nicht mit sauberen Dingen zugegangen» sei.

Zufrieden äußerte sich auch Bergstedts Anwalt Tronje Döhmer. Er wertete das Urteil als einen Sieg für den freien und den investigativen Journalismus in Deutschland. Überrascht dagegen zeigte sich der Anwalt der Kläger, Stefan Kropf. Jetzt müsse in Ruhe überlegt werden, ob man weiter kämpfe, sagte Kropf. Näheres werde erst nach Vorlage der genauen Urteilsbegründung entschieden. Kropf ist Partner in der Saarbrücker Kanzlei des ehemaligen saarländischen und später sachsen-anhaltinischen Wirtschaftsministers Horst Rehberger (FDP). Rehberger förderte zu Amtszeiten besonders die Ansiedlung von Gentechnik-Firmen in Sachsen-Anhalt und ist heute stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.

Vor dem Oberlandesgericht hatten im Vorfeld der Verhandlung mehrere Umweltaktivisten demonstriert. Mit Transparenten mit Aufschriften wie «Wir sind keine Versuchskaninchen», «WIR GEN NICHT MIT» oder «Jeder hat das Recht seine Meinung zu äußern und zu verbreiten» unterstützen sie den Beklagten.

ddp