Düsseldorf (ddp-nrw). Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline beschäftigt erneut die Justiz. Ein Eilantrag von Bayer soll am Dienstag (12. Mai) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Inbetriebnahme der CO-Leitung des Bayer-Konzerns zwischen seinen Werken in Dormagen und Krefeld-Uerdingen herbeiführen. Ob bei dem nichtöffentlichen Erörterungstermin bereits eine Entscheidung fällt, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber offen.
Der Start des Großprojekts war zuvor in zwei Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vorläufig verboten worden, der Bau der Anlage jedoch nicht. Die Richter hatten unter anderem kritisiert, es sei unklar, warum die CO-Pipeline eine derart große Bedeutung für die Allgemeinheit habe, dass eine Enteignung von Privateigentum gerechtfertigt sei.
Der Landtag hatte Bayer 2006 mit einem Enteignungsgesetz gestattet, Privatpersonen und Gemeinden zu enteignen. Dies darf nach geltendem Recht nur passieren, wenn die damit verbundenen Maßnahmen dem Allgemeinwohl dienen. Bayer braucht das Kohlenmonoxid nach eigenen Angaben, um die Produktion des Kunststoffs Polycarbonat im Chemiepark in Uerdingen zu gewährleisten.
(folgt Nachrichtenfeature um 7.30 Uhr)
ddp/mte/muc




Forum
Facebook
Twitter






















