Ulbig: Kommunen riskieren Einschränkung ihrer Souveränität: Viele sächsische Kommunen riskieren nach Angaben von Innenminister Markus Ulbig (CDU) ihre finanzielle Souveränität, wenn sie nicht wie gefordert ihre Haushaltsführung umstellen. Kommunen, die nicht bis 2013 wie vorgeschrieben ihre Haushaltsführung auf die sogenannte Doppik umstellen, hätten dann nur noch eine vorläufige Haushaltsführung, sagte Ulbig der 'Leipziger Volkszeitung'.
Vergrößern Ulbig: Kommunen riskieren Einschränkung ihrer Souveränität | Bild: © dapd

Dresden (dapd-lsc). Viele sächsische Kommunen riskieren nach Angaben von Innenminister Markus Ulbig (CDU) ihre finanzielle Souveränität, wenn sie nicht wie gefordert ihre Haushaltsführung umstellen. Kommunen, die nicht bis 2013 wie vorgeschrieben ihre Haushaltsführung auf die sogenannte Doppik umstellen, hätten dann nur noch eine vorläufige Haushaltsführung, sagte Ulbig der 'Leipziger Volkszeitung' (Freitagausgabe). Alle Ausgaben stünden dann unter Vorbehalt der Rechtsaufsicht.

Er befürchte, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Kommunen bis Ende 2012 die Umstellung nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität schaffen könne, sagte Ulbig weiter. Ende 2011 hätten 64 Gemeinden und Zweckverbände ihre Haushalte umgestellt. 2012 hätten dies 111 vor, und zum 1. Januar 2013, dem letztmöglichen Termin, wollten weitere 384 Kommunen umstellen.

Wichtigster Vorteil der Doppik ist Ulbig zufolge, dass im Gegensatz zur bisher angewandten Kameralistik nicht nur Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden, sondern auch der sogenannte Werteverzehr. Dabei wird beurteilt, welchen Wert alte Vermögensgegenstände noch haben und inwiefern künftige Haushalte mit Abschreibungen belastet werden.

Ausnahmen von der verpflichtenden Haushaltsumstellung könne es allerdings für Kommunen geben, die an einer Fusion arbeiten und die nur noch bis Ende 2012 in voller Höhe ausgezahlte 'Hochzeitsprämie' einnehmen wollten, sagte Ulbig. Er sicherte zu, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen zu wollen.

Der Landtag hatte 2007 geschlossen, dass ab 2013 alle sächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf die Doppik umstellen müssen.

dapd