Übertragung, endgültige (final transfer)

Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Mistrade, Schlusschein, Settlement, Transfer, Zahlungshalber.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen