Das Unterdrücken von Gewerkschaftsinformationen ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 1 AZR 515/08), auf das ver.di-Fachbereichsleiter Wolfgang Abel am Freitag verwies, jedoch nicht erlaubt. Auch dann nicht, wenn es den Mitarbeitern untersagt sei, die E-Mail-Accounts für private Zwecke zu nutzen.
Trotzdem verfolge das Unternehmen diese Praxis seit spätestens April dieses Jahres, sagte Abel. «Obwohl der Betriebsrat die Hamburger Geschäftsführung des Unternehmens mehrfach darauf hingewiesen hat, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist, wurden insgesamt 207 Mails von uns geblockt», sagte er.
Eine Unternehmenssprecherin wies die Vorwürfe zurück. Es handle sich um ein rein technisches Problem, das «bereits vor Wochen» behoben worden sei, sagte sie am Freitag auf ddp-Anfrage in Ratingen. Aus Sicht der TNT-Post sei die Angelegenheit damit erledigt und alles einwandfrei in Funktion.
Aus den ddp vorliegenden Dokumenten geht jedoch hervor, dass noch am Freitag versendete Mails abgeblockt wurden.
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