Tätigkeit - Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Viett wegen Gefangenenbefreiung: Viett war 1997 aus der wegen ihrer terroristischen Tätigkeit verhängten Haft entlassen worden Die Ex-RAF-Terroristin Inge Viett muss sich seit Donnerstag in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Ihr werden versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Vergrößern Tätigkeit - Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Viett wegen Gefangenenbefreiung | Bild: ©

Der Prozess wurde kurz nach Auftakt unterbrochen. Die Verhandlung gegen die 65-Jährige soll am 22. Oktober fortgesetzt werden. Das Verfahren gegen eine zweite Angeklagte wurde abgetrennt und gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro vorläufig eingestellt.

Die beiden Frauen sollen am 20. Juli 2008 bei einer Demonstration gegen das erste öffentliche Bundeswehrgelöbis vor dem Reichstag versucht haben, einen wegen Landfriedensbruchs Festgenommen zu befreien. Viett wird zudem vorgeworfen, bei ihrer anschließenden Festnahme Widerstand geleistet zu haben.

Die RAF-Terroristin Viett hatte 1981 in Paris einen Polizisten durch Schüsse schwer verletzt. Anfang der 80er Jahre setzte sich Viett in die DDR ab, wo sie 1990 festgenommen wurde. Zwei Jahre später wurde sie wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, kam aber 1997 vorzeitig wieder auf freien Fuß.

Berlin (ddp-bln)