Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.
Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei in diesem Fall fehlerhaft, erklärte der BGH (Az. 1 StR 525/11).


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