Sterbegeldversicherung

  Seit dem Jahr 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr an Hinterbliebene aus, um die Kosten der anfallenden Beerdigung zu bezahlen.

29.07.2014 - 14:17:48

Sterbegeldversicherung – Wie funktioniert diese Absicherung?. Um diese Lücke zu schließen, empfiehlt es sich den Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu erwägen. Gerade ältere Personen, die keine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben oder ihre Hinterbliebenen vor den finanziellen Belastungen einer Beerdigung schützen möchten, haben mit dieser Absicherung eine gute Möglichkeit dazu. Wie sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung? Wie oben bereits angedeutet, gibt es seit 2004 kein Sterbegeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, die zum Tode führt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist ebenfalls geregelt, dass die Hinterbliebenen ein Sterbegeld erhalten. Wer zu Lebzeiten keine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat oder sogar aufgrund von Vorerkrankungen bei keinem Versicherungsunternehmen angenommen worden ist, kann mit einer Sterbegeldversicherung wenigstens die Bestattungskosten decken. Auf diesem Portal zur Sterbegeldversicherung finden sich noch weitere wichtige Informationen. Je nach Art der Beerdigung fallen natürlich die Kosten unterschiedlich hoch aus. Das Recht der Totenfürsorge liegt bei den nächsten Angehörigen, nicht bei den Erben. Ist nichts geregelt worden, wie zum Beispiel durch den Abschluss eines Bestattungsvertrages, sind die Hinterbliebenen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zuständig: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Neffen usw. Wie errechnen sich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung? Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung errechnen sich in erster Linie nach der gewählten Versicherungssumme. Je nach Versicherungssumme kann diese zwischen 8.000 oder auch 30.000 Euro liegen. Je nach dem welche Art der Beerdigung – See- oder Feuerbeerdigung zum Beispiel – gewünscht ist. Wird eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen, richtet sich der Beitrag auch nach dem Gesundheitszustand des Versicherten. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten kann die Versicherung von ihrer Leistungserbringung befreit werden. Neben der Versicherungssumme und dem Gesundheitszustand spielt auch das Alter des Kunden eine Rolle. Bei vielen Anbietern können auch Personen, die bereits 85 Jahre alt sind, noch Sterbegeldversicherungen abschließen. Was sagt Stiftung Warentest zur Sterbegeldversicherung? Sterbegeldversicherungen bzw. die Angebote der Versicherer sind alle sehr unterschiedlich. Manch bieten eine verkürzte Beitragszahlungsdauer an, manche hohe Versicherungssummen und wiederum andere glänzen mit einer verkürzten Wartezeit. Daher ist es schwer einen Sterbegeldversicherungs-Test durchzuführen. Daneben ist der letzte Test von Stiftung Warentest und Ökotest bereits veraltet und nur noch bedingt empfehlenswert.

 

Seit dem Jahr 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr an Hinterbliebene aus, um die Kosten der anfallenden Beerdigung zu bezahlen. Um diese Lücke zu schließen, empfiehlt es sich den Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu erwägen. Gerade ältere Personen, die keine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben oder ihre Hinterbliebenen vor den finanziellen Belastungen einer Beerdigung schützen möchten, haben mit dieser Absicherung eine gute Möglichkeit dazu.

Wie sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?

Wie oben bereits angedeutet, gibt es seit 2004 kein Sterbegeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, die zum Tode führt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist ebenfalls geregelt, dass die Hinterbliebenen ein Sterbegeld erhalten.

Wer zu Lebzeiten keine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat oder sogar aufgrund von Vorerkrankungen bei keinem Versicherungsunternehmen angenommen worden ist, kann mit einer Sterbegeldversicherung wenigstens die Bestattungskosten decken. Auf diesem Portal zur Sterbegeldversicherung finden sich noch weitere wichtige Informationen.

Je nach Art der Beerdigung fallen natürlich die Kosten unterschiedlich hoch aus. Das Recht der Totenfürsorge liegt bei den nächsten Angehörigen, nicht bei den Erben. Ist nichts geregelt worden, wie zum Beispiel durch den Abschluss eines Bestattungsvertrages, sind die Hinterbliebenen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zuständig: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Neffen usw.

Wie errechnen sich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung?

Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung errechnen sich in erster Linie nach der gewählten Versicherungssumme. Je nach Versicherungssumme kann diese zwischen 8.000 oder auch 30.000 Euro liegen. Je nach dem welche Art der Beerdigung – See- oder Feuerbeerdigung zum Beispiel – gewünscht ist. Wird eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen, richtet sich der Beitrag auch nach dem Gesundheitszustand des Versicherten. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten kann die Versicherung von ihrer Leistungserbringung befreit werden. Neben der Versicherungssumme und dem Gesundheitszustand spielt auch das Alter des Kunden eine Rolle. Bei vielen Anbietern können auch Personen, die bereits 85 Jahre alt sind, noch Sterbegeldversicherungen abschließen.

Was sagt Stiftung Warentest zur Sterbegeldversicherung?

Sterbegeldversicherungen bzw. die Angebote der Versicherer sind alle sehr unterschiedlich. Manch bieten eine verkürzte Beitragszahlungsdauer an, manche hohe Versicherungssummen und wiederum andere glänzen mit einer verkürzten Wartezeit. Daher ist es schwer einen Sterbegeldversicherungs-Test durchzuführen. Daneben ist der letzte Test von Stiftung Warentest und Ökotest bereits veraltet und nur noch bedingt empfehlenswert.

@ ad-hoc-news.de