München (dapd-bay).
Stamm hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um Klarheit in die immer wieder kritisierte Finanzierung der Landtagsfraktionen zu bringen. So hatte zuletzt der Oberste Rechnungshof im Dezember bemängelt, die Fraktionen seien finanziell zu üppig ausgestattet. Kritik gab es unter anderem an Funktionszulagen.
Dabei geht es um Geld, dass die Abgeordneten für Zusatzfunktionen, etwa als parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizevorsitzende oder Ausschussvorsitzende von der Fraktion erhalten. Auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat die Praxis jüngst scharf kritisiert und hält sie für verfassungswidrig.
Steiner kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, Funktionszulagen seien ein legitimer Ausgleich für den höheren Zeitaufwand, den Zuwachs an Pflichten und eine gesteigerte politische Verantwortung in der Fraktion, zwischen den Fraktionen sowie innerhalb und außerhalb des Parlaments. Die Zulagen seien außerdem geeignet, Nachteile auszugleichen, die sich für Abgeordnete in hervorgehobener Position ergeben könnten, etwa geringere Präsenz in den Wahlkreisen.
Kritiker der Zulagenregelung hatten sich bisher immer auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000 gestützt, wonach Funktionszulagen nur für den Fraktionsvorsitzenden zulässig seien. Steiner vertritt aber die Auffassung, dass dieses Urteil die bayerischen Verfassungsorgane nicht bindet. Die Praxis in den Länderparlamenten und auf Bundesebene sehe ohnehin anders aus.
dapd


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