Saarbrücken (dapd-rps). Daher plädierte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Saarbrücker Landgericht auf Mord. Die Verteidigung forderte hingegen Freispruch.
Bei der Explosion in Völklingen wurde der 39-Jährige getötet. Das Opfer sei 'nahezu ausradiert worden', hieß es in dem Plädoyer. Daher sei eine besondere Schwere der Schuld gegeben, eine Entlassung nach 15 Jahren müsse ausgeschlossen werden.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und plädierte auf Freispruch. Das widerrufene Geständnis bei der polizeilichen Vernehmung könne nicht Grundlage einer Verurteilung sein. Zudem stehe fest, dass nicht der Angeklagte das Paket versandt habe. Er sei auch nicht der Urheber der Bombe, dies habe der Beklagte immer wieder betont.
Das Urteil soll am Freitag um 9.00 Uhr verkündet werden.
dapd


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