Squeeze-out (so auch im Deutschen gesagt; seltener Zwangsausschluss)
Der Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer AG oder KGaA. Hält in Deutschland ein Mehrheitsaktionär 95 Prozent des Aktienkapitals, so kann er (nach § 327a AktG seit 2002) von den Minderheitsaktionären verlangen, dass diese ihm gegen Barabfindung ihre Anteile abtreten. Siehe Aktien-Rückkauf, Buy out, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Sweet Equity.




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