Rostock (ddp-nrd). Eine Warnemünder Spielbank muss kein Bußgeld wegen einer Runde rauchender Pokerspieler zahlen. Das Rostocker Amtsgericht erklärte am Donnerstag ein gegen die Spielbankgesellschaft verhängtes Bußgeld der Stadt in Höhe von 300 Euro für nicht rechtens. Im Nichtraucherschutzgesetz des Landes seien Spielbanken und -hallen nicht ausdrücklich mit einem Rauchverbot belegt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Zuordnung einer Spielbank in die Kategorie Kultureinrichtungen, wie es das Sozialministerium für eine Rechtfertigung des städtischen Bußgeldes getan habe, halte er für nicht nachvollziehbar.

In der Warnemünder Spielbank hatten Gäste während eines Pokerturniers im November 2008 am aufgebauten Buffet geraucht. Dagegen legte ein Gast Beschwerde beim Ordnungsamt ein. In der ebenfalls in der Spielbank untergebrachten Gaststätte, die der Spielhallenbetreiber verpachtet hat, war wie vorgeschrieben auf striktes Rauchverbot geachtet worden.

(folgt Zusammenfassung bis 14.00 Uhr)

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