Madrid (dapd). Der Gerichtsentscheid könnte für den Juristen, der mit seiner Anklage des früheren chilenischen Machthabers Augusto Pinochet zu internationaler Bekanntheit gelangte, das Ende seiner Karriere bedeuten.
Garzón habe willkürlich gehandelt, indem er 2009 eine Abhöraktion in einem Gefängnis angeordnet habe, urteilte das Gericht am Donnerstag. Derartige Handlungen gebe es heutzutage nur noch 'in totalitären Regimes'. Bei den Betroffenen der abgehörten Gespräche handelte es sich um Häftlinge und deren Anwälte. Die Gefängnisinsassen wurden beschuldigt, Politiker der konservativen Volkspartei in Spanien bestochen zu haben, um im Gegenzug lukrative Aufträge der Regierung in den Regionen Madrid und Valencia zu bekommen.
Menschenrechtsgruppen feierten Garzón wie einen Popstar. Der Spanier wurde für viele zum Helden der Menschenrechte, als er 1998 Pinochet wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagte und ihn in Madrid vor Gericht stellen wollte. Garzón handelte dabei nach dem Prinzip der universalen Gerichtsbarkeit. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass manche Verbrechen so abscheulich sind, dass sie überall strafrechtlich verfolgt werden können.
Weiteres Urteil gegen Garzón steht noch aus
In seiner Heimat Spanien sah sich Garzón im Laufe der Jahre auch Feindseligkeit ausgesetzt, vor allem von Kollegen aus dem Bereich der Justiz, die sich an der Prominenz des Richters störten.
Das Verfahren wegen Kompetenzüberschreitung in der Korruptionsaffäre war nicht das einzige gegen Garzón. Derzeit steht noch das Urteil in einem Prozess wegen Ermittlungen aus, die Garzón zu Verbrechen von Anhängern des späteren Diktators Francisco Franco während des spanischen Bürgerkriegs (1936 bis 1939) und in den Jahren danach anordnete. Die Verbrechen fallen laut Anklage unter eine Amnestie aus dem Jahr 1977. Auch in diesem Fall ist Garzón wegen Kompetenzüberschreitung angeklagt, ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
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