Karlsruhe (ddp-bay). Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein mit großer Spannung erwartetes Urteil über den EU-Reformvertrag von Lissabon. Die Karlsruher Richter entscheiden, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Der Lissabon-Vertrag erweitert unbestritten die Zuständigkeiten der EU.
In den anhängigen Verfassungsklagen wird vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer «Entmachtung» des Bundestages und einem «Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands» komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.
Prozessbeteiligte erwarten, dass der Zweite Senat zwar Auflagen zur Interpretation des EU-Vertrages machen, aber den Ratifikationsprozess nicht stoppen wird. Würde das Gericht das Zustimmungsgesetz für verfassungswidrig erklären, «wäre der Vertrag in dieser Form gescheitert und müsste völlig neu verhandelt werden», sagte der Prozessbevollmächtigte des klagenden CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek auf ddp-Anfrage.
Das Gericht entscheidet über die Verfassungsklagen Gauweilers, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg. Zur Urteilsverkündung wird Außenminister Steinmeier in Karlsruhe erwartet.
Der Lissabon-Vertrag kann erst nach seiner Ratifizierung durch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Derzeit haben lediglich Irland, Tschechien, Polen und Deutschland den Vertrag noch nicht ratifiziert.
(ddp)


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