Aufsehen erregte der im Sommer bekanntgewordene Fall, weil der Psychiater die Steuerfahnder im Interesse der hessischen Landesregierung dienstunfähig geschrieben haben soll. Die Beamten hatten sich im Jahr 2001 gegen eine Amtsanweisung gewehrt, wonach Geldtransfers unter 500 000 Mark als steuerrechtlich unverdächtig einzustufen seien. Die Fahnder sahen dadurch ihre Arbeit bei der Verfolgung von Steuerflüchtlingen stark eingeschränkt.
In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der Psychiater trotz des laufenden Verfahrens in Gießen weiterhin als Gutachter am Frankfurter Landgericht eingesetzt wird. Ein Sprecher des Gerichts hielt das laut Medienberichten für ein Versehen.
Der hessische Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, Jürgen Banzer, sagte: «Wir prüfen sorgfältig das Urteil und entscheiden dann über eine Berufung. Die Frage einer neuen Begutachtung oder einer Wiederbeschäftigung stellt sich erst, nachdem das Urteil abschließende Rechtskraft erlangt hat.» Banzers Ministerium ist die Aufsichtsbehörde der Landesärztekammer. Die Kammer hatte bereits angekündigt, auf eine Berufung zu verzichten.
(AZ: 21 K 1220/09 GLB)
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