Klein habe genug Zeit gehabt, um die Situation anders zu lösen.
Koenigs sagte: «Man hätte zivile Opfer vermeiden können.» Der NATO-Befehlshaber für Afghanistan, Stanley McChrystal, habe vor dem Zwischenfall angeordnet, dass Luftschläge bei Gefahr für Zivilisten unterbleiben sollten. Klein habe die Tragweite der Anordnung nicht erkannt.
Bei dem von Klein angeordneten Angriff waren Anfang September in der Nähe von Kundus bis zu 142 Menschen getötet worden. Die Generalsstaatsanwaltschaft Sachsen hat die Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen für Klein an die Bundesanwaltschaft abgegeben mit der Begründung, diese müsse prüfen, ob Klein gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Das Völkerrecht gilt im Krieg.
Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch, wertete die Entscheidung der Generalsstaatsanwaltschaft Sachsen als Beleg dafür, dass in Afghanistan Krieg herrscht. «Die Justiz zeigt, worum es hier geht: Um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, also um Krieg», sagte er der «Bild»-Zeitung (Onlineausgabe).
Halle/Saale/Berlin (ddp)


























