Die Vorschrift gilt für alle Neuanträge und für den Fall eines Trägerwechsels, nicht für die bestehenden rund 1100 Einrichtungen im Nordosten. Tagesmütter seien von der Regelung ausgenommen.
«Wer sich nicht zweifelsfrei zum Grundgesetz bekennt, der darf keine Kita übernehmen», sagte Schwesig. Es habe bereits solche Versuche von Rechtsextremen gegeben, die jedoch abgewendet worden seien. So habe ein der NPD-Fraktion nahestehender Familienvater im Landkreis Demmin versucht, die Trägerschaft für eine Kita zu übernehmen.
Der Erlass soll laut Schwesig nicht nur verhindern, dass Rechtsextreme Kindertagesstätten betreiben. Er solle zudem für die Problematik sensibilisieren und zu Diskussionen anregen. «Es ist auch ein Signal an die rechte Szene, dass wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen ihren Einfluss auf die Erziehung der Kinder wehren», betonte die Ressortchefin.
Mehrere Kindertageseinrichtungen im Land hätten bereits Erfahrungen mit Versuchen der Einflussnahme durch die rechte Szene gemacht, sagte Anne-Rose Wergin vom Projekt «Lola für Lulu», das im Landkreis Ludwigslust Aufklärungsarbeit gegen Rechtsextremismus betreibt. So hätten sich gezielt Erzieherinnen beworben, bei denen sich nach der Einstellung herausgestellt habe, dass sie der rechten Szene nahestanden. Es sei arbeitsrechtlich sehr schwierig, «so jemanden wieder loszuwerden», gab Wergin zu bedenken. Der Erlass trage dazu bei, Vergleichbares künftig zu verhindern und sei deshalb ein wichtiger erster Schritt.
Laut Schwesig ist der Erlass bundesweit einmalig und orientiert sich an einer ähnlichen Verfügung des Innenministeriums von 2007. Demnach müssen Personen, die für ein Wahlamt kandidieren, schriftlich erklären, dass sie für die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung aktiv einstehen.
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