Dresden (dapd-lsc). Der Anwalt der Hinterbliebenen will unterdessen vor dem Bundesverfassungsgericht weiter kämpfen.
Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte, der 'aus niedrigstem Motiv' begangene 'feige Mord' habe die Stadt, das Land und die gesamte Welt erschüttert. Er rief dazu auf, Menschen unabhängig ihrer Herkunft und ihres Glaubens zu achten und anzunehmen.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, beklagte, die 'aus Hass auf den Islam heraus verübte Tat' sei nur die 'Spitze des Eisbergs einer immer häufiger auftretenden Islamfeindlichkeit in unserem Land'. Diese Entwicklung müsse zurückgedrängt werden, weil der Hass gegenüber Andersdenkenden sonst die freiheitlich-demokratische Ordnung in der Bundesrepublik erschüttere.
Der Anwalt der Angehörigen, Hans-Eberhard Schultz, sagte am Rande der Gedenkfeier, er habe zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund dafür sei die Ablehnung eines Antrags durch das Dresdner Oberlandesgericht. Der Anwalt fordert eigenen Angaben zufolge, dass auch gegen zwei an dem damaligen Verfahren beteiligte Richter wegen Versäumnissen bei Sicherheitsvorkehrungen ermittelt wird und sie zur Mitverantwortung gezogen werden.
Die junge Ägypterin war am 1. Juli 2009 während einer Verhandlung im Dresdner Landgericht erstochen worden. Der Täter hatte die Frau zuvor mit rassistischen Sprüchen beleidigt und musste sich deswegen vor Gericht verantworten. Ende 2009 wurde der Mann wegen Mordes aus Fremdenhass zu lebenslanger Haft verurteilt.
dapd

























