Bremen (ddp-nrd). Sogenannte Schulverweigerer dürfen ihre Kinder vorerst weiterhin nicht zu Hause unterrichten. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies am Dienstag die Klage einer Bremer Familie auf Aufhebung der Schulpflicht für ihre zwei Söhne ab. Damit bestätigte das Gericht in der Berufungsverhandlung ein entsprechendes Urteil des Landesverwaltungsgerichts Bremen aus dem Jahr 2006. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Begründung für das Urteil sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Dagmar und Tilman Neubronner zeigten sich nach der Verkündigung des Richterspruchs enttäuscht. «Noch schlechter hätte das Urteil für uns nicht ausfallen können», erklärte Dagmar Neubronner. «Wir werden nun erst mal die Begründung abwarten, um dann mit unseren Rechtsanwälten weitere mögliche Schritte zu besprechen.» Zunächst bedeute das Urteil für die Familie, dass Vater Tilman Neubronner weiterhin mit seinen neun und zwölf Jahre alten Söhnen Thomas und Moritz in Frankreich wohnen werde, wo der Heimunterricht anerkannt sei und erlaubt werde. Mutter Dagmar Neubronner werde indes den familieneigenen Verlag in Bremen fortführen. Um sich zu sehen, müsse die Familie pendeln.

Im Gegensatz zu früheren Fällen von Schulverweigerern handelt es sich bei den Neubronners nicht um Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken wollen. Vielmehr wollen sie ihre Söhne nicht gegen deren Willen zum Schulbesuch zwingen, sondern streben an, dass der von ihnen praktizierte Heimunterricht, das sogenannte Homeschooling, nach dem Vorbild zahlreicher anderer Länder als gleichwertige Alternative zum regulären Schulbesuch anerkannt wird.

(folgt Korrespondentenbericht bis 16.30)

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