Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März entschieden, dass Telefon- und Internetdaten in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden dürfen. Es erklärte das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig und gab damit der größten Massenklage in der Geschichte der Bundesrepublik statt. Allerdings schlossen die Karlsruher Richter die Vorratsdatenspeicherung nicht unter allen Umständen aus, sondern definierten lediglich bestimmte Grenzen.
Erst nach einer Auswertung des Urteils kann Schmalfuß zufolge ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der die notwendigen Ermittlungshandlungen gegenüber tatsächlich Verdächtigen präzisiert und den Schutz der breiten Masse Unverdächtiger gewährleistet. Dieser enge Rahmen müsse präzise und sorgfältig abgesteckt werden.
Am Mittwoch und Donnerstag (23./24. Juni) tagen die Justizminister der Länder unter Vorsitz des Hamburger Justizsenators Till Steffen (GAL) auf ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg.
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