Dresden (ddp-lsc). Auf Sachsens Friedhöfen sind mit dem neuen Bestattungsgesetz künftig auch sogenannte Baumbestattungen möglich. Sozialministerin Christine Clauß (CDU) teilte am Montag in Dresden mit, dass zwar grundsätzlich am Bestattungszwang auf kirchlichen und kommunalen Friedhöfen festgehalten werde, Friedhofsträger jedoch auch naturnahe Bestattungsformen anbieten sollten. Dies sei der Wunsch vieler Bürger. Bei der Baumbestattung wird eine Urne mit der Asche des Verstorbenen am Fuß eines Baumes vergraben. Das neue sächsische Bestattungsgesetz trat am Wochenende in Kraft.
Neben der Regelung zu Baumbestattungen seien auch Regelungen zur Bestattung totgeborener Kinder getroffen worden. Eltern könnten diese jetzt unabhängig von Alter und Gewicht individuell bestatten, teilte Clauß mit. Zudem sei die Frist für Erd- und Feuerbestattungen von fünf auf acht Werktage nach dem Tod verlängert worden. Damit bleibe den Angehörigen mehr Zeit, die Bestattung zu organisieren. Für die Asche eines Verstorbenen gelte künftig eine sechsmonatige Beisetzungsfrist, um zu verhindern, dass Urnen teils Jahre unbestattet im Krematorium oder beim Bestatter stünden.
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