Dresden (dapd-lsc).
Notwendig wird die Neuregelung des Wahlgesetzes wegen der sinkenden Bevölkerungszahl im ländlichen Raum und der wachsenden Einwohnerzahl insbesondere in Leipzig und Dresden. Die Kommission schlägt unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise von 60 auf 50 oder 45 zu senken.
dapd


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