Das "Handelsblatt" hatte in der vergangenen Woche berichtet, die deutschen Vertriebs- und Netzaktivitäten von RWE sollten in einer "Deutschland AG" gebündelt werden. Darüber sollte eine Holding nach europäischem Recht (Societas Europaea (SE)) stehen. Die kommunalen Aktionäre sollten über eine Mehrheitsbeteiligung an der Deutschland AG das Geschäft auf dem Heimatmarkt bestimmen können. Umgekehrt wäre die RWE-Spitze durch die Konstruktion freier, etwa Kapitalerhöhungen durchzusetzen.
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